Umweltproduktdeklarationen (EPD) für Beton

Eine Umweltproduktdeklaration (EPD) enthält Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden.

Von der Betonfertigteilindustrie wurden unter Federführung der Forschungsvereinigung der deutschen Beton- und Fertgteilindustrie und gemeinsam mit der Transportbeton- und Zementindustrie beim Institut für Bauen und Umwelt (IBU) EPDs für Konstruktionsbeton veröffentlicht. Herausgeber und Deklarationsinhaber ist das InformationsZentrum Beton.

Die EPDs, bieten insbesondere für frühe Planungsphasen, Informationen für die Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Entscheidung, ob die Ausführung von Gebäudeteilen in Transportbeton oder als Betonfertigteile erfolgt, oft noch nicht gefallen.

In erster Linie sollen die bereitgestellten Daten dem Informationsaustausch zwischen Unternehmen dienen und als Grundlage für die Ökobilanzierung von Gebäuden genutzt werden.

Nach der ersten Veröffentlichung 2013 wurden die Beton-EPDs bereits zwei Mal aktualisiert und im Oktober 2023 neu veröffentlicht. Seit 2023 sind zwei fertigteilrelevante Betone mit höherer Festigkeitsklasse verfügbar:  C55/67 und C60/75. 

Anwendungsbereich und deklarierte Einheit der Beton-EPDs

Die zugrundeliegenden Ökobilanzen wurden anhand der Regeln von DIN EN 15804:2022 (Deutsche Fassung EN 15804:2012+A2:2019 + AC:2021) durchgeführt. Sie beziehen sich jeweils auf einen Kubikmeter [m3] in Deutschland hergestellten unbewehrten Beton für Bauteile im Hochbau (Wände, Decken, Balken,Treppen etc.), im Tiefbau (z. B. erdberührte Bauteile, Gründungselemente) und Ingenieurbau (z. B. Brücken).

Für den Straßenbau kommt i. d. R. Ortbeton aus Anlagen zum Einsatz, die sich in unmittelbarer Nähe der Einbaustelle befinden. Die Beton-EPDs gelten daher nicht für Straßenbaubeton.

Fertigteile, die nicht konstruktiv eingesetzt werden (z. B. Pflastersteine, Gehwegplatten, Betonrohre, Dachsteine etc.) sind ebenfalls nicht von der Beton-EPD erfasst.

Für die Ökobilanierung von bewehrten Bauteilen ist der Bewehrungsstahl separat zu erfassen.



Erläuterungen zu den Umweltproduktdeklarationen Beton

Die Broschüre erläutert die Hintergründe der Ökobilanz Beton und gibt weitere Informationen zur Anwendung der EPD. Sie kann im Betonshop kostenlos heruntergeladen werden. Datengrundlage: EPD-Versionen (2018).

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